Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen & Angebote
Uns ist ein liebevolles, respektvolles und achtsames Miteinander wichtig. Damit unsere Angebote für alle Beteiligten sicher und geschützt gestaltet werden können, gelten für Veranstaltungen und Gruppenangebote des Herz-Werk e.V. folgende Teilnahmebedingungen:
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Gruppenangebote, Workshops, Ausflüge, Begegnungsangebote und Projekte des Herz-Werk e.V., sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Anmeldung und Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt nach Anmeldung über die jeweils angegebenen Wege (z. B. Website, Formular, E-Mail oder Messenger).
Mit der Anmeldung bestätigen Teilnehmende bzw. Erziehungsberechtigte, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
3. Verantwortung & Aufsicht
Bei Veranstaltungen, an denen Kinder gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson teilnehmen, verbleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung bei der begleitenden Person.
Bei Veranstaltungen ohne Begleitperson übernehmen die verantwortlichen Mitarbeitenden oder beauftragten Personen des Herz-Werk e.V. die Aufsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufsichtspflicht des Herz-Werk e.V. beginnt und endet ausschließlich zu den angegebenen Veranstaltungszeiten bzw. am vereinbarten Übergabeort. Vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.
Kinder haben den Anweisungen der eingesetzten Begleit- und Betreuungspersonen Folge zu leisten, soweit dies dem Schutz, der Sicherheit oder einem guten Ablauf der Veranstaltung dient.
Erziehungsberechtigte verpflichten sich, relevante Informationen (z. B. Allergien, gesundheitliche Besonderheiten oder notwendige Medikamente) vor Beginn mitzuteilen, soweit diese für die sichere Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
4. Versicherung
Teilnehmende bzw. deren Erziehungsberechtigte tragen Verantwortung für einen ausreichenden Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
5. Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Der Herz-Werk e.V. haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins oder seiner Beauftragten.
6. Schutz der Privatsphäre / Foto- und Medienregelung
Zum Schutz aller Kinder und Familien bitten wir um einen achtsamen Umgang mit Fotos und Videos während unserer Angebote.
Das Fotografieren oder Filmen anderer Kinder ist grundsätzlich nicht gestattet.
Eigene Kinder dürfen fotografiert werden, jedoch möglichst so, dass andere Kinder nicht erkennbar sind (z. B. von hinten oder ohne Gesichtserkennung).
Das Veröffentlichen, Weiterleiten oder Hochladen von Fotos oder Videos, auf denen andere Kinder erkennbar abgebildet sind, insbesondere in sozialen Medien, Messenger-Gruppen oder öffentlich zugänglichen Plattformen, ist untersagt.
Ausnahmen gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Erziehungsberechtigten.
7. Verhalten während der Veranstaltung
Wir wünschen uns einen wertschätzenden Umgang miteinander. Sollte das Verhalten einer teilnehmenden Person die Sicherheit, das Wohl anderer oder den Ablauf erheblich beeinträchtigen, kann der Verein eine weitere Teilnahme ausschließen.
8. Absagen
Falls eine Teilnahme nicht möglich ist, bitten wir um frühzeitige Information. Muss eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit der Kursleitung oder höherer Gewalt abgesagt werden, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Angebote verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
10. Zustimmung
Mit der Anmeldung oder der Teilnahme bei einer Veranstaltung des Herz-Werk e.V. gelten diese Teilnahmebedingungen als akzeptiert.
Ergänzende Regelungen für Waldspielgruppen
Die Waldspielgruppen finden in einem natürlichen Waldgebiet statt. Der Wald ist kein gesicherter Spielplatz und weist naturbedingte Gegebenheiten wie unebenes Gelände, Wurzeln, Äste, Pflanzen sowie Insekten und Zecken auf.
Die begleitende Aufsichtsperson trägt während der gesamten Veranstaltung die Verantwortung für das teilnehmende Kind und achtet auf dessen Sicherheit. Die Teilnehmenden sorgen für geeignete Kleidung, festes Schuhwerk sowie einen angemessenen Witterungs- und Zeckenschutz.
Bei Sturm, Gewitter oder anderen Witterungsverhältnissen, die eine sichere Durchführung nicht zulassen, kann die Waldspielgruppe kurzfristig abgesagt oder verlegt werden.